Stilvolle standesamtliche Eheschließungen sind in direkter Nähe zur Hochzeitslocation "Storchenhof Paretz" in exklusivem Ambiente möglich:
im Vestibül vom Schloß Paretz
und
im Trauzimmer im Rathaus von Ketzin
Die Eheschließung kann in nur 3 Gehminuten (280m) vom Bauernhof Storchenhof Paretz entfernt, direkt im Schloß Paretz, stattfinden.
Das malerische Vestibül kann für Eheschließungen bis 18 Personen inkl. Brautpaar samstags in der Zeit von 9.00 Uhr bis 11.00 Uhr zum Preis von 250,-
Euro (Stand: 2022) gebucht werden. Der Zugang zum Vestibül ist Rollstuhlgerecht.
Nach einer erfolgreichen Terminabsprache mit dem Standesamt Ketzin können Sie sich an die Stiftung Preußische Schlösser und Gärten Berlin-Brandenburg wenden um weitere Details einer Trauung im Schloß Paretz abzustimmen.
Stiftung Preussische Schlösser und Gärten Berlin-Brandenburg
Vermietungen / M.I.C.E.
Postfach 60 14 62
14414 Potsdam
Telefon: 0331 - 96 94 - 173 oder 0331 - 96 94 433
Ein Informationsblatt der Stiftung Preußische Schlösser und Gärten Berlin-Brandenburg inkl. Kontaktinformationen und Preise finden Sie zum Download unter: Eheschließungen im Schloß Paretz
Weitere Informationen und Ansprechpartner zur standesamtlichen Eheschließung im Schloß Paretz sowie Fotos vom Vestibül finden Sie auf der Internetseite der Stiftung Preußische Schlösser und Gärten Berlin-Brandenburg unter: SPSG Schloß Paretz
Trauungen sind auch direkt im Rathaus von Ketzin nur ca. 3 km entfernt möglich. Termine können Montags, Mittwochs, Freitags sowie an bestimmten Samstagen im Jahr 2022, 2023 und später verabredet werden.
Im Rathaus gibt es ein gediegen eingerichtetes Trauzimmer mit ausreichend Platz bis 30 Personen.
Weitere Auskünfte, Bilder und Kontaktinformationen für Terminabsprachen beim Standesamt Ketzin sowie Fotos vom Trauzimmer finden Sie unter: Standesamt Ketzin
Standesamt Ketzin/Havel
Rathausstraße 7
14669 Ketzin/Havel
Telefon: 033233 - 720118
Sprechzeiten:
Dienstag 08:00 – 12:00 Uhr und 14:00 – 16:00 Uhr
Donnerstag 08:00 – 12:00 Uhr und 14:00 – 18:00 Uhr
Zudem besteht die Möglichkeit der Online-Terminbuchung per Link:
Online-Terminbuchung für das Standesamt Ketzin
Angaben auf dieser Seite ohne Gewähr
Wenn Sie den Wunsch nach einer standesamtlichen Trauung gefasst haben empfehlen wir Ihnen möglichst bald Kontakt mit dem Standesamt aufzunehmen, welches für Ihren Haupt- oder Nebenwohnsitz zuständig ist.
Im ersten Gespräch mit dem Standesamt, vorzugsweise per Telefon, kann man dann gleich abstimmen, ab wann genau man sich für seinen Termin anmelden kann. Zudem kann die Zeit nutzen, um alle
benötigten Unterlagen in Ruhe zusammenstellen. Einige müssen sicherlich erst noch beantragt oder beglaubigte Abschriften erstellt werden. Auch dafür sollte man ausreichend Zeit einplanen.
Planen Sie Ihre Eheschliessung bei einem anderen Standesamt, so empfehlen wir Ihnen für eine erste Abstimmung mit diesem ebenfalls baldmöglichst telefonisch Kontakt aufzunehmen und zu
klären, wie Sie Ihren Wunschtermin buchen können.
Eine feste Zusage erfolgt durch die meisten Standesämter frühestens sechs Monate im Voraus, oft bekommen Sie aber einen Hinweis, wann Sie sich melden sollten, damit Ihr Termin fest gebucht werden kann.
Idealer Weise sollten beide Partner gemeinsam die Eheschließung beantragen, denn das ist es, was sich hinter dem alten Bergriff "Aufgebot bestellen" verbirgt.
Sollte einer der beiden Verlobten nicht persönlich vorsprechen können, so wird zumindest eine Vollmacht zur Anmeldung der Eheschließung benötigt zusammen mit einer Kopie vom gültigen Personalausweis oder Reisepass.
Ein vorbereitetes Formular dafür stellt z.B. das Online-Portal der Stadt Berlin zur Verfügung. Die PDF-Datei können Sie hier herunterladen:
"Vollmacht zur Anmeldung der Eheschließung" (PDF, ca. 106 kB)
Bei der Anmeldung zur Eheschließung muss angegeben werden ob ein gemeinsamer Ehename oder ein Ehepartner einen Doppelnamen annehmen möchte.Sollte keine Erklärung erfolgen, so behält jeder Ehegatte seinen bisher geführten Namen. Eine nachträgliche Ehenamensbestimmung während Bestehens der Ehe ist jederzeit möglich, jedoch kostenpflichtig.
Wir empfehlen Ihnen, neben der rechtzeitigen Terminanfrage, gleich mit dem Standesamt abzustimmen, welche Unterlagen Sie mitbringen müssen. Üblicherweise benötigen Sie folgende Dokumente, wovon einige beglaubigt sein müssen und in der Regel nicht älter als sechs Monate, einige evtl. nicht älter älter als 14 Tage, sein dürfen:
Zudem kann das Vorlegen folgender Dokumente für einen oder beide Partner erforderlich sein:
Zu ausländischen Urkunden muss zudem eine Übersetzung durch einen in Deutschland beeidigten Dolmetscher oder einer Dolmetscherin vorliegen.