Standesamtliche Trauungen

Stilvolle standesamtliche Eheschließungen sind in direkter Nähe zur Hochzeitslocation "Storchenhof Paretz" in exklusivem Ambiente möglich:

 

im Vestibül vom Schloß Paretz

und

im Trauzimmer im Rathaus von Ketzin

Standesamtliche Eheschließung im Schloß Paretz

Die Eheschließung kann in nur  3 Gehminuten (280m) vom Bauernhof Storchenhof Paretz entfernt, direkt im Schloß Paretz, stattfinden.

 

Das malerische Vestibül kann für Eheschließungen bis 18 Personen inkl. Brautpaar samstags in der Zeit von 9.00 Uhr bis 11.00 Uhr zum Preis von 250,-

Euro (Stand: 2022) gebucht werden. Der Zugang zum Vestibül ist Rollstuhlgerecht. 

 

Nach einer erfolgreichen Terminabsprache mit dem Standesamt Ketzin können Sie sich an die Stiftung Preußische Schlösser und Gärten Berlin-Brandenburg wenden um weitere Details einer Trauung im Schloß Paretz abzustimmen.

Stiftung Preussische Schlösser und Gärten Berlin-Brandenburg
Vermietungen / M.I.C.E.

Postfach 60 14 62

14414 Potsdam
Telefon: 0331 - 96 94 - 173 oder 0331 - 96 94 433

 

Ein Informationsblatt der Stiftung Preußische Schlösser und Gärten Berlin-Brandenburg inkl. Kontaktinformationen und Preise finden Sie zum Download unter: Eheschließungen im Schloß Paretz


Weitere Informationen und Ansprechpartner zur standesamtlichen Eheschließung im Schloß Paretz sowie Fotos vom Vestibül finden Sie auf der Internetseite der Stiftung Preußische Schlösser und Gärten Berlin-Brandenburg unter: SPSG Schloß Paretz

Standesamtliche Eheschließung im Rathaus Ketzin

Trauungen sind auch direkt im Rathaus von Ketzin nur ca. 3 km entfernt möglich. Termine können Montags, Mittwochs, Freitags sowie an bestimmten Samstagen im Jahr 2022, 2023 und später verabredet werden.

 

Im Rathaus gibt es ein gediegen eingerichtetes Trauzimmer mit ausreichend Platz bis 30 Personen.

 

Weitere Auskünfte, Bilder und Kontaktinformationen für Terminabsprachen beim Standesamt Ketzin sowie Fotos vom Trauzimmer finden Sie unter: Standesamt Ketzin

Standesamt Ketzin/Havel

Rathausstraße 7

14669 Ketzin/Havel

Telefon: 033233 - 720118

 

Sprechzeiten:
Dienstag 08:00 – 12:00 Uhr und 14:00 – 16:00 Uhr

Donnerstag 08:00 – 12:00 Uhr und 14:00 – 18:00 Uhr

 

Zudem besteht die Möglichkeit der Online-Terminbuchung per Link:

 

Online-Terminbuchung für das Standesamt Ketzin

 

Angaben auf dieser Seite ohne Gewähr


Tipps zur Anmeldung einer standesamtlichen Trauung

Wann sollten Sie sich beim Standesamt melden?

Wenn Sie den Wunsch nach einer standesamtlichen Trauung gefasst haben empfehlen wir Ihnen möglichst bald Kontakt mit dem Standesamt aufzunehmen, welches für Ihren Haupt- oder Nebenwohnsitz zuständig ist. 

 

Im ersten Gespräch mit dem Standesamt, vorzugsweise per Telefon, kann man dann gleich abstimmen, ab wann genau man sich für seinen Termin anmelden kann. Zudem kann die Zeit nutzen, um alle benötigten Unterlagen in Ruhe zusammenstellen. Einige müssen sicherlich erst noch beantragt oder beglaubigte Abschriften erstellt werden. Auch dafür sollte man ausreichend Zeit einplanen.

Planen Sie Ihre Eheschliessung bei einem anderen Standesamt, so empfehlen wir Ihnen für eine erste Abstimmung mit diesem ebenfalls baldmöglichst telefonisch Kontakt aufzunehmen und zu klären, wie Sie Ihren Wunschtermin buchen können.

 

Eine feste Zusage erfolgt durch die meisten Standesämter frühestens sechs Monate im Voraus, oft bekommen Sie aber einen Hinweis, wann Sie sich melden sollten, damit Ihr Termin fest gebucht werden kann.

Bestellung des Aufgebots

Idealer Weise sollten beide Partner gemeinsam die Eheschließung beantragen, denn das ist es, was sich hinter dem alten Bergriff "Aufgebot bestellen" verbirgt.

 

Sollte einer der beiden Verlobten nicht persönlich vorsprechen können, so wird zumindest eine Vollmacht zur Anmeldung der Eheschließung benötigt zusammen mit einer Kopie vom gültigen Personalausweis oder Reisepass.

 

Ein vorbereitetes Formular dafür stellt z.B. das Online-Portal der Stadt Berlin zur Verfügung. Die PDF-Datei können Sie hier herunterladen: 

"Vollmacht zur Anmeldung der Eheschließung" (PDF, ca. 106 kB)

Welcher Name soll angenommen werden?

Bei der Anmeldung zur Eheschließung muss angegeben werden ob ein gemeinsamer Ehename oder ein Ehepartner einen Doppelnamen annehmen möchte.Sollte keine Erklärung erfolgen, so behält jeder Ehegatte seinen bisher geführten Namen. Eine nachträgliche Ehenamensbestimmung während Bestehens der Ehe ist jederzeit möglich, jedoch kostenpflichtig.

Folgende Unterlagen sind für die Anmeldung der standesamtlichen Trauung erforderlich

Wir empfehlen Ihnen, neben der rechtzeitigen Terminanfrage, gleich mit dem Standesamt abzustimmen, welche Unterlagen Sie mitbringen müssen. Üblicherweise benötigen Sie folgende Dokumente, wovon einige beglaubigt sein müssen und in der Regel nicht älter als sechs Monate, einige evtl. nicht älter älter als 14 Tage, sein dürfen:

  • einen gültigen Personalausweis oder gültigen Reisepass

  • eine erweiterte amtliche Meldebescheinigung mit Angaben zum Familienstand des Hauptwohnsitzes (nicht älter als 6 Monate)

  • aktuelle erweiterte Geburtsurkunde oder eine beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister (nicht älter als 14 Tage)

  • Personenstandsurkunde bzw. Abstammungsurkunde
  • ggf. Geburtsurkunden von gemeinsamen Kindern
  • ggf. Urkunde über die Anerkennung der Vaterschaft für jedes Kind
  • ggf. Urkunde über die Erklärung der gemeinsamen elterlichen Sorge (Sorgerechtserklärung). Falls eine solche Erklärung abgegeben wurde für jedes Kind.

Zudem kann das Vorlegen folgender Dokumente für einen oder beide Partner erforderlich sein:

  • geeignete Nachweise über die Auflösung aller Vorehen oder Lebenspartnerschaften
  • aktuelle beglaubigte Abschrift des Ehe- oder Lebenspartnerschaftsregisters der letzten Ehe oder Lebenspartnerschaft, mit Vermerk über die Scheidung bzw. Aufhebung
  • eine Aufenthaltsgenehmigung sowie ein Nachweis der Staatsangehörigkeit
  • eine Diplom- oder Promotionsurkunde, falls Sie einen Titel mit eintragen lassen möchten
  • bei Minderjährigen eine schriftliche Erlaubnis der Erziehungsberechtigten, falls ein Partner unter 18 Jahre alt ist

Zu ausländischen Urkunden muss zudem eine Übersetzung durch einen in Deutschland beeidigten Dolmetscher oder einer Dolmetscherin vorliegen.


Historisches Dorf Paretz

Einst königlicher Sommersitz & Lieblingsort von Königin Luise, der "Königin der Herzen"

 

Auf den Spuren der Geschichte ist es auch heute noch ein beliebtes Ausflugsziel.

•  Wanderungen • Radtouren • Bootstouren • Spaziergänge •


Veranstaltungen in Paretz

Paretzer Scheune mit Schmiedehof & Storchenhof Paretz

•   Hochzeiten   •   Firmenfeiern   •   Tagungen   •   Familienfeiern   •   Klausurtagungen   •  Konferenzen  •

Sie erreichen uns telefonisch: 

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